Aktuelles
Die Steuersätze (Hebesätze) werden vom Marktgemeinderat festgelegt und können sich im Laufe der Zeit ändern.
Für das Haushaltsjahr 2026 wurden die Hebesätze in der gleichen Höhe wie 2025 festgesetzt:
Grundsteuer:
für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe (A): 240 v.H.
für die Grundstücke (B): 240 v.H.
Gewerbesteuer: 300 v.H.