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03.02.2026
Haushaltssatzung 2026 - Steuersätze (Hebesätze)

Die Steuersätze (Hebesätze) werden vom Marktgemeinderat festgelegt und können sich im Laufe der Zeit ändern.

Für das Haushaltsjahr 2026 wurden die Hebesätze in der gleichen Höhe wie 2025 festgesetzt:

Grundsteuer:  
für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe (A):  240 v.H. 
für die Grundstücke (B): 240 v.H. 

Gewerbesteuer: 300 v.H.