Aktuelles
Das Investitionsbudget dient der Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur, die in die Aufgabenzuständigkeit der Kommunen fällt.
Förderfähig sind nur Investitionsmaßnahmen mit einem Investitionsvolumen von mindestens 50.000 EUR.
Die Mittel des kommunalen Investitionsbudgets können nicht in Form von Vorabpauschalen ausbezahlt werden.
Vielmehr können die Budgets erst bei Umsetzung konkreter Investitionsprojekte abgerufen werden.
Hierzu sind digitale Meldungen mit den wesentlichen Projektdaten erfoderlich.
Ein Abruf der Mittel wird frühestens im Mai 2026 möglich sein.
Jetzt sind Bürgermeister, Gemeinderat und Verwaltung gefordert, förderfähige Projekte zeitnah auf die Beine zu stellen.